Schüler- und Jugendaustausch
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Gruppe Jugendlicher
(© European Commission Audiovisual)
Die gemeinsame Ressortvereinbarung über jugendpolitische Zusammenarbeit vom 18. April 1994 zwischen dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und dem Generaldirektorat für Jugend und Sport beim Ministerpräsidenten der Republik Türkei bildet die gültige Grundlage für die jugendpolitische Zusammenarbeit beider Länder. Das Abkommen sieht eine umfangreiche jugendpolitische Zusammenarbeit sowie den Jugendaustausch in allen Bereichen vor. In regelmäßig stattfindenen Fachausschüssen wird über die weitere Gestaltung des deutsch-türkischen Austausches verhandelt.
Für das BMFSFJ koordiniert die Fachstelle für internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland e.V. (IJAB) Angelegenheiten der Jugendarbeit auf dem Gebiet der internationalen Jugendpolitik.
Als türkischer Partner fungiert das Generaldirektorat für Jugend und Sport mit seiner Abteilung für Jugenddienste. Um in der Türkei eine Finanzierung zu erhalten, müssen Institutionen als Jugendclub bei der Generaldirektion für Jugend und Sport registriert sein. Mittlerweile gibt es 120 solcher Jugendclubs.
Der deutsch-türkische Jugendaustausch beinhaltet neben dem klassischen Jugendaustausch auch Fachkräfteaustauschmaßnahmen. Fachkräfte sind dabei nicht nur diejenigen, die Jugendaustausch organisieren und leiten, sondern in erster Linie Experten der Jugendarbeit (z.B. Sozialarbeiter, Trainer etc.).
Partnerschulnetz.de ist eine virtuelle Partnerbörse, die im Rahmen der PASCH-Initiative des Auswärtigen Amtes „Schulen: Partner der Zukunft“ entwickelt wurde. Sie ermöglicht es deutschen und ausländischen Schulen weltweit, Wege zu einer internationalen Partnerschaft zu finden.