Bilaterale Kulturbeziehungen und die Rolle des Generalkonsulats Izmir
Die bilateralen Beziehungen zwischen Deutschland und der Türkei auf dem Gebiet der Kultur- und Bildungspolitik sind besonders vielfältig und reichen zurück bis ins 19. Jahrhundert.
Die vertragliche Grundlage der deutsch-türkischen Kulturbeziehungen bildet das Kulturabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Türkei vom 8. Mai 1957. Es sieht regelmäßige Treffen eines Ständigen Gemischten Ausschusses vor. Mehr Informationen finden Sie hier
Botschaft Ankara - Historische Notizen