Pass- und Personalausweisangelegenheiten

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Zur Beantragung eines deutschen Reisepasses oder Personalausweises können Sie kostenlos, online einen Termin vereinbaren (direkter Link siehe rechts).

Das Generalkonsulat Izmir ist die für Sie zuständige Pass- und Personalausweisbehörde, wenn Sie nachweislich Ihren Wohnsitz im Amtsbezirk des Generalkonsulats (Provinzen Afyon, Aydın, Denizli, Izmir, Kütahya, Manisa, Muğla und Uşak) haben und in Deutschland nicht mehr melderechtlich erfasst sind. Zudem kann das Generalkonsulat in eigener Zuständigkeit sogenannte Reiseausweise zur (einmaligen) Einreise nach Deutschland ausstellen, wenn Sie in Deutschland wohnhaft sind, Ihren Reisepass, Kinderausweis bzw. Kinderreisepass oder Personalausweis bei Ihrem Türkeiaufenthalt verloren haben und auf direktem Weg nach Deutschland zurückreisen wollen.

Bitte beachten Sie, dass Sie Taschen, Koffer, Plastiktüten u.ä. nicht in das Gebäude mitnehmen dürfen. Wir bitten Sie daher, sich entsprechend einzurichten.


Ab dem 08.01.2013 kann das Generalkonsulat Izmir auch Personalausweise ausstellen. Genauere Informationen finden Sie unter dem Unterpunkt „Personalausweis“.

Bild vergrößern Bitte informieren Sie sich vorab, welche Unterlagen bei der Beantragung eines Passes oder Personalausweises vorzulegen sind. Sie finden nachstehend die entsprechenden Merkblätter, die Sie über die erforderlichen Unterlagen informieren. Sollten Sie darüberhinaus Fragen zu Ihrem Einzelfall haben, so wenden Sie sich bitte während der Telefonsprechzeiten (Mo-Do, 15:30 - 17:00 Uhr, im Juli/August nur Mo, Di, und Do) unter der Telefonnummer 0232-4888 - 860 an die Passstelle des Generalkonsulats. Wir informieren Sie gern in deutscher oder türkischer Sprache.

Personalausweis

Personalausweisangelegenheiten

Zur Beantragung eines Personalausweises ist Ihr persönliches Erscheinen im Generalkonsulat erforderlich. Bitte vereinbaren Sie vorab kostenlos, online einen Termin (direkter Link siehe rechts).

Passwesen

Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig

Aufgrund europäischer Vorgaben ergibt sich im deutschen Passrecht eine wichtige Änderung: Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt.

Familie_Portrait

Passfotos

Das Foto muss die Gesichtszüge von der Kinnspitze bis zum Haaransatz sowie die linke und die rechte Gesichtshälfte deutlich zeigen, das Gesicht darf nicht kleiner als 32 mm und nicht größer als 36 mm sein. Das Gesicht muss auf dem Foto zentriert sein. Bitte schauen Sie mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera. Lächeln ist ausnahmsweise nicht erwünscht.

Namenserklärung

Für deutsche Staatsangehörige (auch Doppelstaater) unterliegt die Namensführung deutschem Namensrecht. Die nach deutschem Recht mögliche Namensführung kann von der Namensführung abweichen, die auf türkischen Personenstandsurkunden oder Ausweisdokumenten eingetragen ist.

Wohnortänderung im Reisepass

Eine Wohnortänderung kann nur in Reisepässen vorgenommen werden - nicht in Personalausweisen.

Folgende Unterlagen werden benötigt:

1. Reisepass im Original
2. Vollständig (in Druckbuchstaben) ausgefülltes Antragsformular (Download unter dem Link Biometrischer Reisepass für 3. Voll- und Minderjährige möglich)
4. aktuelles biometrisches Passfoto.
5. Abmeldebescheinigung des letzten deutschen Wohnsitzes
6. Aufenthaltserlaubnis für die Türkei oder Wohnsitzbescheinigung (ikamet belgesi).

Ansicht von zahlreichen Euro-Geldscheinen verschiedener Wertigkeit.

Gebühren

Bei der Antragstellung werden Gebühren fällig. Bitte beachten Sie, dass die Gebühren nur in bar und in Euro gezahlt werden können. Kartenzahlung ist in der Botschaft nicht möglich. Die Gebührensätze finden Sie bei den Informationen zu den jeweiligen Anträgen. 

Pass- und Personalausweisangelegenheiten

Terminvereinbarung

Bitte lesen Sie sich vor der Vereinbarung eines Termins die entsprechenden Merkblätter auf unserer Internetseite zum Verfahren und den notwendigen Unterlagen durch.

Weiter zur Online-Terminvergabe

Biometrischer Reisepass für Erwachsene

Ab dem 01.11.2005 werden Reisepässe mit biometrischen Daten erstellt. Bisherige Pässe behalten jedoch ihre Gültigkeit. Der biometrische Reisepass (sog. Europapass; mit rotem Einband) ist 10 Jahre gültig (für Personen ab 24 Jahren

Biometrischer Reisepass für Minderjährige (unter 18 Jahre) und Kinderreisepass

Auch Minderjährige können einen biometrischen Reisepass (sog. Europapass) erhalten. Die Fingerabdrücke müssen jedoch erst ab dem Alter von 6 Jahren abgegeben werden.

Passersatzdokument; Reiseausweis zur Rückkehr nach Deutschland

Haben Sie Ihren Reisepass verloren oder ist er Ihnen gestohlen worden, kann das Generalkonsulat Ihnen einen Reiseausweis zur Rückkehr nach Deutschland ausstellen.