Namenserklärung
Sollte eine der folgenden Aussagen auf Sie zutreffen, müssen Sie vor der Beantragung des Passes noch eine Namenserklärung abgeben:
- Sie möchten als verheiratete Eltern, die keinen gemeinsamen Ehenamen führen, erstmalig einen Pass für Ihr Kind beantragen
- Sie möchten als nicht miteinander verheiratete Eltern einen Pass für Ihr Kind beantragen.
- Sie und Ihr Ehepartner möchten einem Kind aus einer früheren Ehe den gemeinsamen Ehenamen erteilen.
- Sie haben geheiratet und möchten einen neuen Pass, ausgestellt auf den neuen Namen, beantragen.
- Ihre Ehe wurde geschieden und Sie möchten einen neuen Pass auf den Namen beantragen, den Sie vor Ihrer Ehe geführt haben.
Zur Abgabe einer Namenserklärung müssen Sie vorab online einen Termin vereinbaren. Die Terminvereinbarung ist kostenlos (direkter Link siehe rechts).
Sie können bereits bei Abgabe der Erklärung einen Reisepass mit Ihrem künftigen Namen beantragen. Der neue Pass kann aber grundsätzlich erst dann abschließend bearbeitet und ausgestellt werden, wenn die Namenserklärung von der zuständigen deutschen Innenbehörde bearbeitet und über sie entschieden wurde. Mit einer Bearbeitungszeit von mind. 3 Monaten ist zu rechnen. In diesem Zeitraum können und müssen Sie den bisherigen Reisepass weiter benutzen.
Bitte beachten Sie, dass alle ausländischen Urkunden übersetzt werden müssen. Bei in der Türkei geborenen Kindern sollte direkt eine internationale Geburtsurkunde beantragt werden. Diese ist mehrsprachig und muss nicht mehr übersetzt werden.