Krankenversicherung in der Türkei
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Am 01.01.2012 ist in der Türkei das Gesetz über die allgemeine Krankenversicherungpflicht in Kraft getreten. Nach dem Wortlaut des Gestzes scheinen auch Ausländer verpflichtet zu sein, der türkischen Sozialversicherung (SGK) beizutreten, wenn sie sich nicht nur vorübergehend in der Türkei aufhalten.
Demgegenüber erklärten das türkische Außenministerium und die SGK auf einer gemeinsamen Informationsveranstaltung für die ausländischen Botschaften in Ankara, dass die Versicherung für Ausländer nicht zwingend sei. sondern freiwillig. Wer sich für die Versicherung entscheide, müsse dies jedoch bis zum 29.Februar tun, da ansonsten ein Bußgeld anfallen könne.
Die SGK hat dazu eine Klarstellung auf ihrer Internetseite www.sgk.gov.tr angekündigt. Botschaft und Generalkonsulat werden unabhängig davon gegenüber den türkischen Behörden weiterhin auf Klarstellung drängen.
Stand dieser Information: 20.02.2012