Das Konsulat in Antalya

Das Generalkonsulat Izmir unterhält in Antalya eine Außenstelle als Konsulat, die für die Provinzen Antalya, Burdur und Isparta zuständig ist. Wir wollen Ihnen auf diesen Seiten das Konsulat und seine Aufgaben vorstellen. 

Unter dem Punkt Adresse, Öffnungszeiten und Erreichbarkeit erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, wenn Sie mit dem Konsulat in Verbindung treten möchten, auch eine Wegbeschreibung zum Konsulatsgebäude ist hier eingestellt.

Die Rubrik Pässe und Konsularisches bietet Ihnen viele nützliche Informationen und Merkblätter zu den wichtigsten konsularischen Themen. Viele Fragen lassen sich hier bereits beantworten. Sollten noch Fragen offen bleiben, so zögern Sie nicht, anzurufen oder über das Kontatkformular eine Mail an das Konsulat zu senden.


Das Konsulat in neuen Räumen

Seit März 2012 befindet sich das Konsulat in neuen Räumen. Die Adresse lautet :  Çağlayan Mahallesi, Barınaklar Bulvarı No. 54, 07235 Antalya Tel.: (0242) 314 11 01 / 02 Fax : (0242) 321 69 14 ...

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Aktuelle Betrugsfälle in der Türkei

Nach Informationen der Deutschen Botschaft in Ankara ist es in der Vergangenheit vermehrt zu Betrugsfällen gegenüber deutschen Urlaubern in der Türkei gekommen. Hierbei verfolgen die Betrüger zwei unt...

Familie am Flughafen

Neue Regelung im Aufenthaltsrecht für Ausländer in der Türkei

Informationen türkischer Behörden zufolge gilt ab 01.02.2012 folgende Regelung im Aufenthaltsrecht für Ausländer: Deutsche Staatsangehörige können sich zu touristischen Zwecken weiter bis zu 90 Tage v...

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Krankenversicherung in der Türkei

Am 01.01.2012 ist in der Türkei das Gesetz über die allgemeine Krankenversicherungpflicht in Kraft getreten. Nach dem Wortlaut des Gestzes scheinen auch Ausländer verpflichtet zu sein, der türkischen ...

50 Jahre deutsch-türkische "Anwerbevereinbarung"

Am 31. Oktober 2011 jährt sich der Abschluss der deutsch-türkischen Vereinbarung von türkischen Arbeitskräften für den deutschen Arbeitsmarkt zum 50. Mal. Als diese Vereinbarung 1961 getroffen wurde,...

Krisenstab Auswäertiges Amt

Deutschenliste und Krisenvorsorge - Anmeldung ab sofort im Internet

Alle Deutschen, die - auch nur vorübergehend - in den Provinzen Antalya, Burdur und Isparta, die den Amtsbezirk des Konsulats Antalya bilden, leben, können in eine Krisenvorsorgeliste gemäß § 6 Abs. 3 des deutschen Konsulargesetzes aufgenommen werden. Bitte geben Sie bei der Registrierung an, dass Sie sich für das Konsulat Antalya registrieren.

Es handelt sich hierbei um eine freiwillige Maßnahme. Das Konsulat rät, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, damit das Konsulat - falls erforderlich - in Krisen- und sonstigen Ausnahmesituationen mit Ihnen schnell  Verbindung aufnehmen kann.

Die Aufnahme in die Krisenvorsorgeliste erfolgt ab sofort passwortgeschützt über das Internet.

Die elektronische Registrierung soll die bisher manuell geführte Krisenvorsorgeliste des Konsulats ersetzen. Wir bitten Sie daher, auch wenn Sie bereits auf der manuell geführten Krisenvorsorgeliste registriert sind,  Ihre Daten über das Internet einzugeben. Sie werden künftig in regelmäßigen Abständen aufgefordert werden, Ihre Angaben zu bestätigen bzw. zu aktualisieren. Damit sollen Vollständigkeit und Aktualität der Registrierung im Sinne einer wirksamen Krisenvorsorge und -bewältigung sichergestelt werden. Bitte beantworten Sie die Ihnen automatisch zugehenden Aufforderungen deshalb im eigenen Intresse. Sollten Sie bei der Online-Registrierung auf Schwierigkeiten stoßen, senden sie uns bitte eine E-Mail über das Kontaktformular oder rufen Sie uns an.

Antragsformular Schengenvisum

Visabestimmungen

Das Konsulat Antalya erteilt keine Visa. Hierzu wenden Sie sich bitte an das Generalkonsulat Izmir. 

Europa auf einem Globus

Leben und Arbeiten in der Türkei

Wollen Sie in der Türkei leben und arbeiten? Hier erhalten Sie interessante Informationen der Botschaft Ankara!

Unterhalt

Kindererziehungszeiten in Deutschland


Bitte wenden Sie sich für die Anerkennung Ihrer Kindererziehungszeiten in Deutschland mit einem schriftlichen Antrag an die Folgenden Versicherungsträger :

1. Deutsche Rentenversicherungs Bund

    Abteilung Internationale Aufgaben und Beratungsdienste

    Wallenbergstr. 13

    D-10704 Berlin

oder

2. Landesversicherungsanstalt Oberfranken und Mittelfranken

    Wittelsbacherring 11

    D-95444 Bayreuth

Eine Antragstellung bei den deutschen Auslandsvertretungen ist nicht möglich.

Informationen für deutsche Staatsangehörige der Botschaft Ankara

Alltag1

Hier erhalten Sie Informationen der Botschaft Ankara.

Kontrolle des Bargeldverkehrs

Ansicht von zahlreichen Euro-Geldscheinen verschiedener Wertigkeit.

Ab 15. Juni 2007 müssen Reisende, die mit Barmitteln im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr aus Staaten, die nicht Mitglied der Europäischen Union sind - so genannte Drittländer - , einreisen oder in diese ausreisen, ihre mitgeführten Barmittel bei der zuständigen nationalen Behörde anmelden. In Deutschland ist die Anmeldung schriftlich bei der Zollverwaltung abzugeben.